Arbeitnehmerrechte im Insolvenzverfahren

Ihr Arbeitgeber hat einen Insolvenzantrag gestellt? Sie wollen wissen wie sich ihre Rechtslage als Arbeitnehmer ändert. Hierzu berate ich sie gern bezüglich ihrer Fragen und ihrer Rechte aus ihrem Arbeitsvertrag in dieser speziellen Situation.
Bei Vertragsänderung sind stets die Besonderheiten der Insolvenzordnung zu beachten. Im Regelfall wird ein Schutzschirmverfahren durch Arbeitgeber auch arbeitsrechtlich genutzt. Dies liegt in der Natur des Sanierungskonzeptes und zum anderen in den gesetzlichen Möglichkeiten. Durch dieses Verfahren werden die Rechte der Arbeitnehmer gesetzlich eingeschränkt. Jedoch erhalten auch Arbeitnehmer neue rechtliche Möglichkeiten durch die Anwendung der Insolvenzordnung.
Ein mutiger Schritt zur wirtschaftlichen Restrukturierung sollte nicht nur auf Vertrauen zum Unternehmen und auf der Leidenschaft zum Beruf beruhen, sondern auch die Arbeitnehmerrechte im vollen Umfang würdigen.

Hilfe unter 03445/6599289

Insbesondere biete ich meine Dienste zu folgenden Schwerpunkten an:

 

  • Arbeitsentgelt
  • Insolvenzgeld/Forderungsabtretung
  • Urlaubsgeld / Überstunden / Mehrarbeit
  • Kurzarbeit
  • Kündigung / Schadensersatz
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsfristen
  • Abfindung
  • Aufhebungsvertrag
  • Verfolgung bestrittener Forderungen
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren
  • außergerichtliche Vertretung