Das Arbeitsrecht ist ein den Betriebsablauf täglich beeinflussender Rechtsbereich. Für Unternehmer ist neben dem Wissen der rechtlichen Möglichkeiten im Einzelfall die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmerkollektivs von erheblicher Bedeutung. Um diese Bedürfnisse professionell und standesgerecht erfüllen zu können, biete ich neben den unten aufgelisteten Themen auch Seminare an. Diese können Konflikte und Bedürfnisse der Arbeitnehmer im Unternehmen aufdecken. Mit den gewonnenen Erkenntnissen bieten sich grundlegende Fähigkeiten unter Beachtung der Motive, Positionen und Interessen der Arbeitnehmer entsprechend den unternehmerischen Möglichkeiten erfolgsbezogene Entscheidungen treffen zu können. Im Übrigen umfasst meine Tätigkeit folgende Regelungsbereiche:

 

  • prozessuale Vertretung
  • Gestaltung von individuellen Arbeitsverträgen
  • Prüfung von Abmahnungen und Kündigungen
  • Gestaltung von Arbeitszeugnissen
  • Verschwiegenheitspflichten
  • Schadensersatzforderungen
  • Lohn- und Urlaubsangelegeheiten
  • Mindestlohn und Praktikum
  • Tarifangelegenheiten