Die beratende Hilfeleistung im Steuerrecht richtet sich primär an mittelständische Unternehmen und Freiberufler. Dabei  sind gesellschaftliche und betriebswirtschaftliche Betrachtungen grundlegend, um einen wirtschaftlichen Erfolg herbeiführen zu können. Die professionelle Überprüfung der regelmäßigen Pflichten, welche durch die Finanzbehörden den Unternehmern auferlegt werden, sowie die Unterstützung bei der Erfüllung dieser, ist von meinem Tätigkeitsangebot umfasst. Regelmäßig umfasst dies neben Rechtsfragen zur Gesellschaftsform aus steuerlicher Sicht folgende Punkte:

 

  • Buchführung
  • Bilanzen und Jahresabschlüsse
  • Einnahmenüberschussrechnung
  • Einkommenssteuer
  • Lohnbuchhaltung einschließlich Meldeerfordernisse
  • Umsatzsteuer sowie deren Voranmeldung
  • Gewerbesteuer
  • Prozessuale Vertretung
  • Vetretung gegenüber der Finanzverwaltung